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Arbeitsrecht
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Wir vertreten regelmäßig eine Vielzahl von Firmen und Gewerbetreibenden auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Außerdem beraten und vertreten wir selbstverständlich auch Arbeitnehmer, soweit diese nicht bei unseren gewerblichen Mandanten beschäftigt sind.
Dies hat den großen Vorteil, daß wir die Mentalität und die taktischen Überlegungen auf beiden Seiten sehr gut kennen. Dies kommt uns bei der Bearbeitung der Mandate zu gute.
Wir legen im übrigen großen Wert darauf, daß die Mandanten uns rechtzeitig informieren bzw. konsultieren, wenn arbeitsrechtliche Probleme auftauchen oder die Gefahr eines Konfliktes besteht. Viele Mandanten begehen den Fehler, daß sie den Anwalt erst dann aufsuchen, wenn eine Kündigung ausgesprochen ist bzw. eine Klage vorliegt. Dann ist es häufig zu spät, weil in der Vergangenheit erfahrungsgemäß viele Fehler gemacht wurden, die u. U. nicht mehr repariert werden können. Die rechtzeitige Hinzuziehung eines Anwalts ist deshalb besonders wichtig. Dann werden Fehler vermieden und man kann rechtzeitig die richtige Taktik festlegen. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Dabei möge man keine Scheu vor Beratungsgebühren haben. Diese sind relativ niedrig, soweit sie sich auf den außergerichtlichen Bereich beziehen. Selbstverständlich kann über die Gebührenhöhe auch gesprochen bzw. verhandelt werden.
Konflikte im Arbeitsleben sollten zügig gelöst werden. Lange Zeit schwelende Konflikte münden erfahrungsgemäß häufig in einen Prozeß bzw. in eine Kündigung. Aus diesem Grunde bevorzugen wir direkte mündliche Verhandlungen, zum Beispiel durch Telefongespräche. In direktem Gespräch läßt sich häufig schnell eine Lösung finden.
Unsere Hauptbetätigung ist letztlich aber die Prozeßführung vor den Arbeitsgerichten. Dabei treten wir nicht nur in Hamburg auf, sondern auch in den umliegenden Arbeitsgerichten, zum Beispiel Elmshorn, Neumünster, Kiel, Lübeck oder Lüneburg.
Mit unseren Mandanten auf der Arbeitgeberseite vereinbaren wir häufig feste Beratungsverträge. Gegen eine verhältnismäßig geringe Gebühr, die quartalsmäßig zu zahlen ist, beantworten wir telefonisch sämtliche arbeitsrechtlichen Fragen. Dies hat den Vorteil, daß wir schon von Anfang an in auftretende Konfliktsituationen eingebunden werden. Wenn dann einer dieser Fälle vor Gericht geht, sind wir umfassend informiert und waren gewissermaßen von Anfang an dabei. Dies erhöht nach unserer Erfahrung die Erfolgsquote deutlich. Arbeitgeber sehen ja ansonsten bekanntlich vor dem Arbeitsgericht häufig etwas "alt" aus. Wir arbeiten intensiv daran, hieran etwas zu ändern.
In gleicher Weise engagiert vertreten wir natürlich auch die Arbeitnehmer vor Gericht.
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Denkmalrecht
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Das Denkmalrecht ist eingepasst in das System der Bestimmungen des Planungs- und Baurechts. Es wird bedeutsam bei Bauvorhaben in denkmalgeschützten Objekten, die Bauvorhaben ermöglichen oder erschweren können, beim Schutz von Denkmälern, bei steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Denkmalrecht.
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Europarecht
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Von den einen beklagt, von den anderen gerühmt: Das Europarecht steuert die Rechtsentwicklung auch in Deutschland zunehmend. Oft genug setzt inzwischen der europäische Normgeber die rechtlichen Impulse, und dem nationalen Gesetzgeber bleibt allein die möglichst richtliniengetreue und zeitgerechte Umsetzung des europäischen Rechts.
Wegen der zunehmenden Bedeutung europäischer Vorschriften für das materielle Recht, das Verfahrensrecht und das Prozeßrecht legen wir besonderes Augenmerk darauf, die aktuelle Entwicklung kritisch zu begleiten und immer dann in die laufenden Verfahren einzubringen, wenn dies aus Sicht unserer Mandanten günstig ist. Die Rechtsschutzmöglichkeiten auf europäischer Ebene (sei es bei der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) beziehen wir in unsere Überlegungen und Beratungen von vornherein mit ein.
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Familienrecht
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Unser Angebot erfaßt die Beratung bei der Gestaltung von Ehe- und Lebenspartnerverträgen und Betreuung und Vertretung bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen der Ehepartner, Lebenspartner und der Eltern und Kinder vor und nach einer Trennung, z.B. bei Fragen des Unterhalts, der Vermögensauseinandersetzung, der Scheidung, der Altersversorgung und des Sorge- und Umgangsrechts. Wir beraten und unterstützen Sie mit konfliktvermeidenden und -lösenden Strategien und vertreten Ihre Interessen in Gerichtsverfahren und bei der Gestaltung von Unterhaltsvereinbarungen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
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Gesellschaftsrecht
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Gesellschaftrecht im weitesten Rahmen findet überall dort statt, wo mehrere
sich zusammentun, um einen gemeinsamen Zweck zu verwirklichen.
Bei der Gründung von Gesellschaften, bei ihrem täglichen Geschäftsbetrieb und in der Abwicklung ist anwaltlicher Rat häufig dringend geboten. Wer denkt bei der vom Aufbruch und Freude getragenen Gründung einer Gesellschaft nicht nur an den Erfolg, sondern auch an Schwierigkeiten? In der Gründungsphase läßt sich vieles am leichtesten regeln.
Das Gesellschaftsrecht ist in ständiger Fortentwicklung begriffen, von der einfachen BGB-Gesellschaft bis zur Aktiengesellschaft.
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Miet- und Immobilienrecht
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Wir beraten und vertreten im Miet- und Immobilienrecht sowohl Vermieter als auch Mieter außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere bei der
- Vertragsgestaltung (Entwurf und Prüfung von Miet-/Pacht-/Kaufverträgen, Teilungserklärungen, Verwalterverträgen, etc.),
- bei der Durchsetzung/Abwehr von Miet-/Pachtzinsforderungen,
- bei Kündigungen,
- bei Räumungen,
- bei der Veräußerung von bebauten oder unbebauten Grundstücken,
- bei der Bestellung oder Beseitigung von dinglichen Lasten (Grundschulden, Leibrenten, Grunddienstbarkeiten etc.),
- bei Auseinandersetzungen zwischen Wohnungseigentümern und/oder Wohnungs-/Teileigentümern gegenüber Verwaltern oder sonstigen Dritten.
Unsere Tätigkeit umfaßt weiter die umfassende Betreuung von
- offenen und geschlossenen Immobilienfonds,
- institutionellen Anlegern im Immobilienbereich,
- Betreibern von Einkaufszentren,
- Wohnungsbaugesellschaften,
- Verwaltungsgesellschaften
- sowie privaten Immobilienanlegern und -besitzern
unabhängig von der Größe des Objektes.
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Privates Bau- und Werkvertragsrecht
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Unsere Tätigkeit umfaßt die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Baufirmen oder Bauherren bei
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der Bau-/Werkvertragsgestaltung und -prüfung, beim Forderungseinzug,
- bei Baustreitigkeiten bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln (Geltendmachung ohne Abwehr),
- bei Bauhandwerkersicherungshypotheken und deren Realisierung,
- bei Schadensersatzansprüchen von und gegenüber Baufirmen,
- bei der Betreuung von mehrschichtigen Bauunternehmerrechtsverhältnissen (Subunternehmern),
- bei der Kündigung von Werkverträgen und
- bei Schadensersatzansprüchen von Baufirmen oder Bauherren.
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Steuerrecht
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Das Steuerrecht regelt nicht nur die Berechtigung des Staates, von seinen Bürgern Steuern zu erheben. Gleichermaßen bieten die Steuergesetze die Möglichkeit, Steuern nur im gebotenen Maße zu zahlen, nichts zu verschenken und die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen. Dabei kann anwaltlicher Rat von großer Bedeutung werden.
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Umweltrecht
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Das Umweltrecht durchzieht weite Bereiche unseres Lebens in immer stärkerem Maße. Sei es, daß eine Abfallbeseitigungsanlage oder ein Straßenbauvorhaben in der Nachbarschaft geplant wird, sei es, daß sich bei einem Grundstückskauf die Frage nach Altlasten und den Folgen stellt, sei es, daß ein Unternehmen die verschiedensten umweltrechtlichen Auflagen zu erfüllen oder seinen Betrieb entsprechend den vom Umweltrecht vorgegebenen Strukturen zu organisieren hat.
Das Umweltrecht stellt entsprechend dieser hohen Bedeutung sowohl im Verwaltungsrecht als auch im Zivilrecht einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Wir bieten Ihnen umfassende außergerichtliche Beratung, intensive Betreuung in den verwaltungsrechtlichen Verfahren sowie eine den umweltrechtlichen Anforderungen Genüge tuende Gestaltung zivil- und gesellschaftsrechtlicher Verträge an. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Vertretung in fachplanerischen Großverfahren, z.B. solchen des Straßenbaus, des Luftverkehrsrechts, des Eisenbahnrechts und Wasserrechts. Sofern erforderlich, helfen wir bei der Erstellung notwendiger Fachgutachten und können Ihnen Gutachterbüros empfehlen, die sich in der Vergangenheit durch gute Leistungen und moderate Preise hervorgetan haben.
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Vereinsrecht
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Unser Angebot erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung bei der Gründung eines Vereins und der Organisation des bestehenden Vereins.
Wir gestalten Vereinssatzungen, betreuen Sie in der Gründungsversammlung und unterstützen Sie bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Wir beraten den Vorstand in seiner Tätigkeit und stehen für die rechtliche Organisation und Durchführung von Mitgliederversammlungen zur Verfügung und vertreten den Verein in Gerichtsverfahren.
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Verkehrsrecht
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Unser Angebot erfaßt die Beratung und Vertretung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren und bei der Regulierung von Verkehrsunfällen. Hier vertreten wir Ihre Interessen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen.
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Verwaltungsrecht
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Zum Verwaltungsrecht zählen beispielsweise
- das öffentliche Baurecht
- das Fachplanungsrecht
- das Naturschutzrecht/Forstrecht/Wasserrecht etc.
- das Abgabenrecht
- das Erschließungsbeitragsrecht
- das Beamtenrecht/Recht des öffentlichen Dienstes
- das Hochschulrecht
- das Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Mit Rechtsanwalt Dr. Peter C. Mohr und Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck, LL.M., haben zwei Partner unserer Sozietät das Verwaltungsrecht als besonderen Tätigkeitsschwerpunkt gewählt. Wir bieten Ihnen in allen Bereichen des Verwaltungsrechts eine umfassende und gründliche Beratung und Vertretung an und helfen Ihnen durch den "Dschungel" verwaltungsrechtlicher Vorschriften.
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