ASSISTENZ:

Aus unserem Mitarbeiterteam ist Frau Jasmin Riepen zuständig. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 040-30624-235 und elektronisch unter

jasmin.riepen@mohrpartner.de

 

VCARD

Laden Sie hier die Kontaktdaten von Jan Mittelstein für Ihr E-Mailprogramm herunter:
Download oder kontaktieren ihn über Email:

jan.mittelstein@mohrpartner.de

 

MITGLIEDSCHAFTEN:

  • Gesellschaft für Umweltrecht
  • Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (Arge Baurecht)
  • Verein zur Förderung umweltrechtlichen Forschung (Vorstand)
  • Denkmalverein Hamburg (Vorstand)
  • Hamburgischer Anwaltsverein

JAN MITTELSTEIN, LL.M.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

Jan Mittelstein ist seit Anfang 2006 als Rechtsanwalt in Hamburg bei den Mohr Rechtsanwälten tätig und seit 2008 Partner der Sozietät. Im Jahr 2009 ist er von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht, 2014 zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ernannt worden.

 

Herr Mittelstein studierte Rechtswissenschaften in Hamburg mit Schwerpunkt im Umwelt-, Bau- und Planungsrecht. Nach seinem 1. juristischen Staatsexamen studierte er an der University of Essex, England, Europarecht, insbesondere europäisches Umweltrecht, und schloss dieses Studium 2003 als Master of Laws in European Community Law mit Auszeichnung ab.

 

Im Referendariat legte er erneut einen Schwerpunkt auf das öffentliche Recht. Er absolvierte unter anderem eine Station beim 2. Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Bausenat) und war bereits als freier Mitarbeiter für die Kanzlei Mohr Rechtsanwälte tätig.

 

Seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit beschäftigt sich Herr Mittelstein vor allem mit Fragestellungen aus dem öffentlichen Recht. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist er mit den vielfältigen Bereichen dieses Rechtsgebiets vertraut. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in den Bereichen des Baurechts, des Immissionsschutzrechts, des Fachplanungsrechts und des Umweltrechts. Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Mittelstein alle angrenzenden zivilrechtlichen Fragestellungen, speziell im privaten Baurecht sowie im Schnittbereich zum Gesellschaftsrecht. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht knüpft er an die Kenntnisse im öffentlichen Baurecht an und berät mit seinem Team zu allen Fragen rund um das Bauen und die Immobilie. Einen kleinen Überblick über seine Tätigkeitsfelder finden Sie in der exemplarischen Fallliste.

 

Herrn Rechtsanwalt Mittelstein ist es bei der Beratung und Vertretung wichtig, stets einen guten und engen Kontakt zum Mandanten zu halten und juristisch auf höchstem Niveau tätig zu sein. Zum Selbstverständnis gehört die regelmäßige und umfangreiche Teilnahme an Fachtagungen und Fortbildungen. 

 

Herr Mittelstein ist Lehrbeauftragter für Immissionsschutzrecht an der Universität Koblenz.

 

FALLLISTE

Rechtsanwalt Mittelstein war bzw. ist unter anderem in folgenden Verfahren tätig:

 

  • Planfeststellungsverfahren zur A26 Ost (drei Abschnitte)
  • Planfeststellungsverfahren „Erneuerung Eisenbahnüberführung Sternbrücke“
  • Planfeststellungsverfahren AKN A1 / S21 (OVG)
  • Planfeststellungsverfahren S4 (Ost), mehrere Abschnitte (BVerwG)
  • Vertretung von Anwohnern gegen eine Hafenerweiterung (VG, OVG, BVerwG)
  • Planfeststellungsverfahren zur BAB A7 - Abschnitt Stellingen (BVerwG)
  • Planfeststellungsverfahren zur BAB A33 in Bielefeld, mehrere Abschnitte (OVG und BVerwG)
  • Planfeststellungsverfahren zur BAB A39 (OVG)
  • Planfeststellungsverfahren zur B 5 – Ortsumgehung (OVG)
  • Vertretung und Beratung von Grundstückseigentümern bei der Entwicklung ihrer Immobilie
  • Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 (OVG)
  • Baurechtliches Genehmigungsverfahren einer Anlage zum Trocknen und Lagern von Getreide (VG, OVG)
  • Abwehr von Vorkaufsrechtsausübungen (LG und VG)
  • Vertretung eines Erschließungsträgers bei der Anfechtung städtebaulicher Verträge (VG, OVG)
  • Amtshaftungsklage gegen die Freie und Hansestadt Hamburg (LG und OLG)
  • Vertretung von Genehmigungsbehörden im Bau- und Immissionsschutzrecht
  • Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für einen Betrieb zur Lebensmittelherstellung
  • Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für ein Chemie-Unternehmen
  • Vertretung eines Denkmaleigentümers gegen die Beeinträchtigung seines Denkmals durch einen benachbarten Windpark (VG, OVG, BVerwG, BVerfG)
  • Verfahren nach dem Umweltschadensgesetz (Verpflichtung zur Sanierung von Umweltschäden) für einen anerkannten Naturschutzverein (VG, OVG, BVerwG, EuGH)
  • Zahlreiche Verfahren zur Windkraftanlagenzulassung bzw. –planung
  • Verfahren zum Verkehrsflughafen Sylt (LG, OVG)
  • Vertretung von Anwohnern gegen planfestgestellte Hochspannungsleitungen
  • Vertretung von einer Vielzahl von Kleingärtnern in Wilhelmsburg gegen drohende Rückbauverfügungen der Stadt

DAV-FORTBILDUNGSBESCHEINIGUNG

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) stellt seit 2006 seinen Mitgliedern, die sich regelmäßig fortbilden und dies dem DAV nachweisen, ein Fortbildungszertifikat aus.


Die Fortbildungsbescheinigung des DAV können Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine im DAV erhalten, die sich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Jahr fortbilden. Weitere Informationen über die Fortbildungsbescheinigung finden Sie beim Deutschen Anwaltverein.


Die Fortbildungsbescheinigungen der Jahre 2006-2013 von Rechtsanwalt Mittelstein können hier zur Ansicht als PDF aufgerufen werden:

 

 Fortbildungsbescheinigung 2006 downloaden

 

Fortbildungsbescheinigung 2007 downloaden

 

Fortbildungsbescheinigung 2008 downloaden

 

Fortbildungsbescheinigung 2009 downloaden

 

Fortbildungsbescheinigung 2010 downloaden

 

Fortbildungsbescheinigung 2011 downloaden

 

Fortbildungsbescheinigung 2012 downloaden

 

Fortbildungsbescheinigung 2013 downloaden

 

VERÖFFENTLICHUNGEN

  • "Vollstreckungsfähigkeit einer nicht hinreichend bestimmten Grundverfügung" Anmerkung zu OVG Lüneburg 17.04.2023 - 14 ME 20/23 in: ZLR 2023, 551 ff. (gemeinsam mit Neele Appel)
  • Anmerkung zu BVerwG 14.09.2022 - 9 C 24.21: Verbandsklagebefugnis einer erst nach Klagerhebung anerkannten Umweltvereinigung, in: NVwZ 2023, 596 ff.
  • "Die berufliche Tätigkeit im Umweltschadensrecht" in: NVwZ, 2021, 455 ff.
  • "Die Erheblichkeit von Schäden an der Biodiversität" in: NuR 2020, 690 ff. (gemeinsam mit Luise Gottberg)
  • "Rückbau von Windkraftanlagen" in: BauR 2020, 729 ff. (gemeinsam mit Elena Wurster)
  • "Steigende Anforderungen an das Tierwohl in der Lebensmittelproduktion" in: ZLR 2019, 665 ff. (gemeinsam mit Luise Gottberg)
  • "Zum Anwendungsvorrang des Art. 54 EU-KontrollVO" in: ZLR 2015, 116 ff.
  • "Die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes in Hamburg" in: NordÖR 2013, 451 ff. (gemeinsam mit Dr. Sara Jötten)
  • "Zur Bemessung des Ausgleichsbetrags im besonderen Städtebaurecht" in: NordÖR 2012, 484 ff. (gemeinsam mit Dr. Sara Jötten)
  • „Zur Reichweite des gesetzlich angeordneten Sofortvollzugs des § 39 Abs. 7 LFGB“ – Anmerkung zum Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts „Sofortvollzug bei Gesundheitsschädlichkeit“ in: ZLR 2011, 768 ff“.
  • „Das neue Bundesnaturschutzgesetz“, Vortrag für den Nabu Landesverband Hamburg, 25.02.2010
  • “Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland”, Vortrag auf der Fachtagung des BUND Landesverband Hamburg e.V.: Baumschutz in Hamburg – Green vs. Capital, 30.10.2009
  • "Access to justice in environmental matters: non-governmental organisations and environmental damages”, Colchester, Essex, 2003