|
Zur Entwicklung der Sozietät
|
|
Die Mohr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft ist eine moderne Kanzlei in Hamburg-Altona, die auf eine lange Tradition zurückblicken kann.
Entwicklung der Sozietät
Sie ist hervorgegangen aus der 1921 gegründeten Kanzlei Dr. Bosse & Koch, in die der heutige Seniorpartner und Namensgeber der Mohr Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Dr. Peter C. Mohr, im Jahr 1967 als Partner eingetreten ist. Im Jahre 1974 kam Herr Rechtsanwalt Holger Lau-Siemssen als Partner hinzu, die heutigen Partner Dr. Precht Fischer und Rüdiger Nebelsieck LL.M. in den Jahren 1990 und 1997. Zum Jahresbeginn 2008 wurde die Sozietät in die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft überführt. Die bereits zuvor in der Sozietät tätigen Rechtsanwälte Dr. Oliver Kroll und Jan Mittelstein LL.M. kamen als weitere Partner hinzu. Seit Juli 2009 wird das Anwaltsteam zudem durch die angestellte Rechtsanwältin Anna Lena Rueß verstärkt. Herr Rechtsanwalt Holger Lau-Siemssen ist zum 30.Juni 2010 als aktiver Partner ausgeschieden.
Die Anwälte beschäftigen derzeit vier Sekretärinnen, drei Auszubildende und eine wechselnde Zahl von Referendaren. Zum 30. Juni 2010 hat sich Herr Lau-Siemssen aus seinem aktiven Berufsleben zurückgezogen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Neben dem traditionellen Schwerpunkt im allgemeinen Zivilrecht ist der Bereich des Arbeitsrechts mit drei Fachanwaltschaften und einem Tätigkeitsschwerpunkt stark repräsentiert. Ein weiterer zivilrechtlicher Schwerpunkt liegt im Bereich des Immobilienrechts, der insbesondere in einer Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht nach außen seinen Ausdruck findet.
Der öffentlich-rechtliche Schwerpunkt der Kanzlei stellt einen weiteren großen Schwerpunkt der Tätigkeiten der Mohr Rechtsanwälte dar. Er wird derzeit von zwei Anwälten und zwei Fachanwälten für Verwaltungsrecht betreut. Insbesondere im Bereich des Fachplanungs- und Bauplanungsrechts hat sich die Kanzlei inzwischen bundesweit einen Namen gemacht.
|
|
|
|
Unsere Mandanten
|
Entsprechend unseren verschiedenen Interessenschwerpunkten beraten und
vertreten wir
- Arbeitgeber, Arbeitnehmer,
- Architekten, Bauunternehmen, Bauherren,
- Daten verarbeitende Betriebe,
- Ehefrauen, Ehemänner,
- Erblasser,
- freischaffende Künstler,
- gemeinnützige Vereine,
- Grundstückseigentümer,
- Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe,
- Industriebetriebe,
- Mitarbeiter von Unternehmen,
- Naturschutzverbände,
- Testamentsvollstrecker,
- Vereine.
|
|
|
|
Betreuung von Bürgerinitiativen
|
|
Insbesondere in öffentlich-rechtlichen Verfahren zu Großprojekten erfordert die rechtliche Auseinandersetzung einen langen Atem und gute Organisation der Beteiligten. Wenden sich wie so oft mehrere Betroffene gegen ein Großprojekt, bietet sich in der Regel die Bildung einer Bürgerinitiative an. Als gut organisierte Gruppe gestaltet sich die oft zeitintensive Auseinandersetzung leichter: Sachverstand einzelner Beteiligter kann gezielt eingebracht werden, Argumente können ausgetauscht und so geschärft, Kontakte zu den Entscheidungsträgern leichter aufgebaut und Öffentlichkeitsarbeit organisiert werden. Schließlich erleichtert die Bildung einer Bürgerinitiative auch den Kontakt zum Anwalt und später die Zusammenarbeit mit diesem.
Wir begrüßen die Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen deshalb uneingeschränkt und haben zahlreiche positive Erfahrungen sammeln können. Gern sind wir bei Einzelfragen der Bildung und Organisation von Initiativen behilflich.
|
|
|
|
|
Ihr Anwalt - Ihr Partner
|
|
Wir wollen unsere Auftraggeber beraten,
Lösungen zu den an uns herangetragenen Fragen und Problemen anstreben und
gemeinsam mit unseren Mandanten verwirklichen.
Uns motivieren unser Interesse an den Angelegenheiten unseres Auftraggebers
sowie die in vielen Jahren erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse. Wir sind
leidenschaftlich gern Rechtsanwälte.
Jedes Mandat, jeder Auftrag ist für uns ein Vertrauensbeweis, den wir
bestätigen wollen mit einem entschiedenen Einsatz für unseren Auftraggeber,dessen Interessen wir nachdrücklich verfolgen.
Als unabhängige Interessenwahrer sehen wir uns allein und nur den Interessen unseres Mandanten dienend im Rahmen unserer Rechtsordnung.
Unsere seit 1922 bestehende Anwaltspraxis haben wir aufgrund dessen
erfolgreich ausgebaut.
In geeigneten Fällen helfen wir durch menschlichen oder unternehmerischen Rat. In unsere Tätigkeit ziehen wir auch gern die Mitarbeiter unserer Auftraggeber ein und nehmen deren Anregungen und Impulse mit auf.
Wir wollen Partner unseres Auftraggebers sein, ein Team mit ihm bilden, das
den Erfolg sucht und findet.
|
|
|
|
Der Mitarbeiterstab
|
|
Unsere erfahrenen und kompetenten Mitarbeiterinnen stehen für Ihre Anfragen und Wünsche in den Zeiten von 7.30 bis 18.00 Uhr bereit.
Zuständigkeiten:
- Frau Pangritz, Sekretariat RA Dr. Mohr
Tel. +49-(0)40-306242-35
E-mail: ramona.pangritz(et)mohrpartner.de
- Frau Edge, Sekretariat RA Nebelsieck und RA Mittelstein
Tel. +49-(0)40-306242-28
E-mail: sarah.edge(et)mohrpartner.de
- Frau Reichen, Sekretariat RA Lau-Siemssen und RA Dr. Kroll
Tel. +49-(0)40-306242-39
E-mail: jennifer.reichen(et)mohrpartner.de
- Frau Schröder, Sekretariat RA Dr. Fischer
Tel. +49-(0)40-306242-36
E-mail: nicole.schroeder(et)mohrpartner.de
|
|
|
|
Honorare
|
|
Unsere Honorare richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individuellen Honorarvereinbarungen, die wir Ihnen abhängig von den Besonderheiten Ihres Falles anbieten. Häufig handelt es sich dabei um Stundenhonorarvereinbarungen.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, regeln wir für Sie die vertraglichen Kostenübernahmeansprüche, sofern Sie dies wünschen. Auch beantragen wir für Sie auf Wunsch Prozesskostenhilfe für die Durchführung gerichtlicher Auseinandersetzungen, wenn Ihre Vermögensverhältnisse das erforderlich machen sollten.
|
|
|
|