Zur Entwicklung der Sozietät

Die Mohr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft ist eine moderne Kanzlei in Hamburg-Altona, die auf eine lange Tradition zurückblicken kann.

Entwicklung der Sozietät

Sie ist hervorgegangen aus der 1921 gegründeten Kanzlei Dr. Bosse & Koch, in die der heutige Seniorpartner und Namensgeber der Mohr Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Dr. Peter C. Mohr, im Jahr 1967 als Partner eingetreten ist. Die Partner Holger Lau-Siemssen, Dr. Precht Fischer und Rüdiger Nebelsieck LL.M., kamen 1974, 1990 und 1997 hinzu.

Zum Jahresbeginn 2008 wurde die Sozietät in die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft überführt. Die bereits zuvor in der Sozietät tätigen Rechtsanwälte Dr. Oliver Kroll und Jan Mittelstein LL.M. kamen dabei als weitere Partner hinzu. Der Partner Holger Lau-Siemssen hat seine aktive Mitarbeit zum 01.07.2010 eingestellt und ist noch beratend für die Kanzlei tätig.

Die Gesellschaft beschäftigt derzeit drei angestellte Rechtsanwälte, fünf Sekretärinnen, drei Auszubildende und eine wechselnde Zahl von Referendaren.

Tätigkeitsschwerpunkte

Neben dem traditionellen Schwerpunkt im allgemeinen Zivilrecht ist der Bereich des Arbeitsrechts mit drei Fachanwaltschaften stark repräsentiert. Ein weiterer zivilrechtlicher Schwerpunkt liegt im Bereich des Immobilienrechts, der insbesondere in einer Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und einem Tätigkeitsschwerpunkt nach außen seinen Ausdruck findet.

Das öffentliche Recht stellt einen weiteren großen Schwerpunkt der Tätigkeiten der Mohr Rechtsanwälte dar. Er wird derzeit von fünf Anwälten betreut, davon sind zwei Partner zugleich Fachanwälte für Verwaltungsrecht. Insbesondere im Bereich des Fachplanungs- und Bauplanungsrechts hat sich die Kanzlei inzwischen bundesweit einen Namen gemacht.

[redsq.gif]

Unsere Mandanten

Entsprechend unseren verschiedenen Interessenschwerpunkten beraten und vertreten wir
  • Arbeitgeber, Arbeitnehmer,
  • Architekten, Bauunternehmen, Bauherren,
  • Daten verarbeitende Betriebe,
  • Ehefrauen, Ehemänner,
  • Erblasser,
  • freischaffende Künstler,
  • gemeinnützige Vereine,
  • Grundstückseigentümer,
  • Handelsunternehmen, Handwerksbetriebe,
  • Industriebetriebe,
  • Mitarbeiter von Unternehmen,
  • Naturschutzverbände,
  • Testamentsvollstrecker,
  • Vereine.
[redsq.gif]

Betreuung von Bürgerinitiativen

Insbesondere in öffentlich-rechtlichen Verfahren zu Großprojekten erfordert die rechtliche Auseinandersetzung einen langen Atem und gute Organisation der Beteiligten. Wenden sich ­ wie so oft ­ mehrere Betroffene gegen ein Großprojekt, bietet sich in der Regel die Bildung einer Bürgerinitiative an. Als gut organisierte Gruppe gestaltet sich die oft zeitintensive Auseinandersetzung leichter: Sachverstand einzelner Beteiligter kann gezielt eingebracht werden, Argumente können ausgetauscht und so geschärft, Kontakte zu den Entscheidungsträgern leichter aufgebaut und Öffentlichkeitsarbeit organisiert werden. Schließlich erleichtert die Bildung einer Bürgerinitiative auch den Kontakt zum Anwalt und später die Zusammenarbeit mit diesem.

Wir begrüßen die Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen deshalb uneingeschränkt und haben zahlreiche positive Erfahrungen sammeln können. Gern sind wir bei Einzelfragen der Bildung und Organisation von Initiativen behilflich.

[redsq.gif]

Ihr Anwalt - Ihr Partner

Wir wollen unsere Auftraggeber beraten, Lösungen zu den an uns herangetragenen Fragen und Problemen anstreben und gemeinsam mit unseren Mandanten verwirklichen.

Uns motivieren unser Interesse an den Angelegenheiten unseres Auftraggebers sowie die in vielen Jahren erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse. Wir sind leidenschaftlich gern Rechtsanwälte.

Jedes Mandat, jeder Auftrag ist für uns ein Vertrauensbeweis, den wir bestätigen wollen mit einem entschiedenen Einsatz für unseren Auftraggeber,dessen Interessen wir nachdrücklich verfolgen.

Als unabhängige Interessenwahrer sehen wir uns allein und nur den Interessen unseres Mandanten dienend im Rahmen unserer Rechtsordnung.

Unsere seit 1922 bestehende Anwaltspraxis haben wir aufgrund dessen erfolgreich ausgebaut.

In geeigneten Fällen helfen wir durch menschlichen oder unternehmerischen Rat. In unsere Tätigkeit ziehen wir auch gern die Mitarbeiter unserer Auftraggeber ein und nehmen deren Anregungen und Impulse mit auf.

Wir wollen Partner unseres Auftraggebers sein, ein Team mit ihm bilden, das den Erfolg sucht und findet.

[redsq.gif]

Der Mitarbeiterstab

Unsere erfahrenen und kompetenten Mitarbeiterinnen stehen für Ihre Anfragen und Wünsche in den Zeiten von 7.30 bis 18.00 Uhr bereit.

Zuständigkeiten:

  • Frau Riepen, Sekretariat RA Dr. Mohr
    Tel. +49-(0)40-306242-35
    E-mail: : jasmin.riepen(et)mohrpartner.de

  • Frau Oberste, Sekretariat RAe Nebelsieck, Dammann und Weyland
    Tel. +49-(0)40-306242-28
    E-mail: jacqueline.oberste(et)mohrpartner.de

  • Frau Schaefer, Sekretariat RAe Mittelstein und Dr. Kroll
    Tel. +49-(0)40-306242-37
    E-mail: christin.schaefer(et)mohrpartner.de

  • Frau Reichen, Sekretariat RA Dr. Kroll
    Tel. +49-(0)40-306242-39
    E-mail: jennifer.reichen(et)mohrpartner.de

  • Frau Schröder, Sekretariat RA Dr. Fischer
    Tel. +49-(0)40-306242-36
    E-mail: nicole.schroeder(et)mohrpartner.de
[redsq.gif]

Honorare

Unsere Honorare richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individuellen Honorarvereinbarungen, die wir Ihnen abhängig von den Besonderheiten Ihres Falles anbieten. Häufig handelt es sich dabei um Stundenhonorarvereinbarungen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, regeln wir für Sie die vertraglichen Kostenübernahmeansprüche, sofern Sie dies wünschen. Auch beantragen wir für Sie auf Wunsch Prozesskostenhilfe für die Durchführung gerichtlicher Auseinandersetzungen, wenn Ihre Vermögensverhältnisse das erforderlich machen sollten.

[redsq.gif]

© by Sylvia Borgmann und Dr.Peter C.Mohr, Hamburg 2002 - 2011. Letzte Änderung: 2011-10-15 00:18