Verkehrsflughafen Sylt:
Klägersieg beim Bundesverwaltungsgericht
BVerwG hebt OVG-Urteil auf und verweist zur nochmaligen Verhandlung zurück
Durch heute hier zugestellten Beschluss vom 21.12.2011 zum Az. 4 B 16.11 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ein klagabweisendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 10.02.2011 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Die Nichtzulassungsbeschwerden unserer fluglärmbetroffenen Mandanten hatten damit vollen Umfangs Erfolg.
Hintergrund des Rechtsstreites ist die in den letzten Jahren stark angestiegene Fluglärmbelastung im Umfeld des Verkehrsflughafens Sylt. Die Kläger haben mit ihrer verwaltungsgerichtlichen Klage die luftrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 1996 angefochten und hilfsweise Schallschutz- und Entschädigungsansprüche sowie die Anordnung nachträglicher Schutzauflagen geltend gemacht. Das OVG hatte die Klagen in seinen nun aufgehobenen Urteilen vom 10.02.2011 vollumfänglich abgewiesen. Dabei hatte das OVG die Angriffe auf die Genehmigung als verwirkt angesehen und die Hilfsanträge mit Blick auf die zwischenzeitlich erfolgte Festsetzung von Lärmschutzbereichen für unbegründet gehalten.
Das hat das BVerwG in seinem aktuellen Beschluss deutlich kritisiert und das Recht der Kläger auf rechtliches Gehör als verletzt angesehen. Insbesondere hat das OVG das klägerische Begehren unzureichend erfasst, seine Entscheidung defizitär begründet und auch die Systematik des Fluglärmschutzgesetzes und dessen Verhältnis zu Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes verkannt.
Das OVG wird sich daher nun nochmals und in Auseinandersetzung mit dem Beschluss des BVerwG mit dem Fluglärm auf Sylt zu befassen haben. Die Erfolgsaussichten der fluglärmbetroffenen Kläger sind dadurch deutlich verbessert worden.
Hamburg, den 09.01.2011, für die Mohr Rechtsanwälte:
Rüdiger Nebelsieck, LL.M./
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Mitteilung als
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