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rotesQ
27.10.2011

Entscheidung im Verfahren zum Umweltschadensrecht vertagt

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage die Entscheidung im Verfahren des von uns vertretenden Naturschutzvereins vertagt. Nachdem die Rechtsargumente nach vorläufiger Auffassung der Kammer zugunsten unseres Mandanten entschieden wurden, soll nun bis Jahresende versucht werden, eine gütliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Verfahren fortgesetzt.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Schleswig.

Für die Mohr Rechtsanwälte:
Jan Mittelstein
Fachanwalt für Verwaltungsrecht






















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