|
Nachrichten
|
5.1.2010
Dr. Oliver Kroll zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ernannt
Mit Wirkung zum 28.10.2009 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg Herrn Rechtsanwalt Dr. Oliver Kroll zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ernannt. Herr Dr. Kroll ist seit 2005 als Rechtsanwalt tätig und seit 2008 Partner unserer Sozietät. Er hat im Arbeitsrecht promoviert und ist seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. Er vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte vor Gericht wie auch außerhalb in allen Fragen des Arbeitsrechts. Mit nunmehr drei Fachanwälten für Arbeitsrecht zählen wir zu den größten im Arbeitsrecht tätigen Kanzleien in Hamburg-Altona.
Neben dem Arbeitsrecht gehören insbesondere das Recht rund um die Immobilie (Bau, Kauf, Miete, Pacht, Wohnungseigentum) sowie das allgemeine Wirtschaftsrecht zu unseren Tätigkeitsfeldern. Auch hier bleiben wir unserem Ansatz treu, gewerbliche Mandanten (wie Bauträger, Handwerksfirmen, Kaufleute, Makler, Verwalter von Immobilien) ebenso zu vertreten wie Privatmandanten (etwa Bauherren, Eigentümer). Herr Dr. Kroll berät hier ebenso wie unsere weiteren Partner Herr Dr. Mohr, Herr Lau-Siemssen und Herr Dr. Fischer. Mit zwei Fachanwälten für Verwaltungsrecht und zwei weiteren Rechtsanwälten sind wir zudem bundesweit im Verwaltungsrecht tätig.
Dr. Oliver Kroll
Mohr Rechtsanwälte
Max-Brauer-Allee 81
22765 Hamburg
040 - 30 62 42 28
Diese Pressemitteilung als
|
|