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rotesQ
3.9.2009

Gen-Raps:
Schleswig-Holstein ist verpflichtet, Gen-Rapsstandorte bekannt zu geben

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 3. September 2009 einer Klage des BUND Schleswig-Holstein stattgegeben und das Landwirtschaftsministerium verpflichtet, die genauen Standorte der Felder bekannt zu geben, die mit genverändertem Raps bestellt waren.

Im Jahr 2007 kam es aufgrund einer Verunreinigung des Saatgutes zu einer irrtümlichen Aussaat von gentechnisch verändertem Raps. Auf eine Anfrage des BUND gab das Landwirtschaftsministerium die Landkreise bekannt, in denen es zur Aussaat gekommen war. Es verweigerte jedoch die Angabe der genauen Standorte.

Gegen diese Verweigerung erhob der BUND Klage und berief sich auf das Umweltinformationsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (UIG). Diese Klage hatte nun Erfolg. Das Verwaltungsgericht teilte in der mündlichen Verhandlung am 3. September 2009 die Auffassung der von uns vertretenen Kläger, dass das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Standorte gegenüber dem Interesse am Schutz der personenbezogenen Daten der Landwirte überwiege.

Weitere Einzelheiten können Sie der Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein (http://www.bund-sh.de/) entnehmen.

Jan Mittelstein
Mohr Rechtsanwälte
Max-Brauer-Allee 81
22765 Hamburg
040 - 30 62 42 28


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