NEWS


23.3.2006:

Elbbrücke Neu Darchau:
OVG Lüneburg hebt Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Lüneburg vollständig auf

Nach einem Teilerfolg der von uns vertretenen Gemeinde und der privatbetroffenen Kläger in erster Instanz hat nunmehr das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteilen vom 06.06.2007 den angegriffenen Planfeststellungsbeschluss zum geplanten Bau der Elbbrücke Neu Darchau vollständig aufgehoben.

Die umstrittene, knapp 30 Millionen Euro teure Brückenplanung sollte an die Stelle der vorhandenen Fährverbindung treten und das Amt Neuhaus anders an das Gebiet des Landkreises Lüneburg anschließen. Gut die Hälfte des geplanten Brückenbauwerks verlief über das Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg, der sich mit einer Klage ebenfalls gegen den Planfeststellungsbeschluss gewendet hat.

Nachdem zuvor das Verwaltungsgericht es als Fehler der Planung ausgemacht hatte, dass der Landkreis Lüneburg für das Gebiet seines Nachbarkreises nicht der zuständige Straßenbaulastträger war, hat nunmehr das OVG judiziert, dass der Landkreis Lüneburg auch nicht die Kompetenz für die vollständige Planfeststellung hatte.

Nachdem das OVG den Fehler als nicht heilbar eingestuft und auch die Revision nicht zugelassen hat, bedeutet das Urteil aller Voraussicht nach das Ende der umstrittenen Brückenplanung.

Vgl. zu allem auch die Pressemitteilung des OVG

Hamburg, 07.06.2007

Nebelsieck/
Fachanwalt für Verwaltungsrecht






































© by Sylvia Borgmann und Dr.Peter C.Mohr, Hamburg 2002 - 2010. Letzte Änderung: 2007-06-11 04:17