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23.3.2006:
Prozess um Elbbrücke Neu Darchau
Verwaltungsgericht Lüneburg stoppt Bau der Elbbrücke
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 23.03.2006 nach ganztägiger mündlicher Verhandlung den angegriffenen Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Lüneburg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Geklagt hatten u.a. die von uns vertretene Gemeinde und 34 ebenfalls von uns vertretene Kläger.
Das Gericht hat dabei den gerügten Zuständigkeitsmangel des Landkreises Lüneburg als Planungsträger innerhalb des Landkreises Lüchow-Dannenberg als rechtlich erheblich bewertet. Es hat gleichwohl den Planfeststellungsbeschluss nicht vollständig aufgehoben, weil es den festgestellten Rechtsmangel als möglicherweise nachträglich heilbar eingestuft hat. Näheres dazu ist der Pressemitteilung des Gerichts zu entnehmen.
Das Gericht hat die Heilungsmöglichkeit dabei über den Wortlaut des einschlägigen § 75 Abs. 1 a VwVfG hinaus ausgeweitet und wegen der insoweit grundsätzlichen Bedeutung die Berufung gegen das Urteil zugelassen. Darüber wird zu entscheiden sein, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen
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