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18.7.2005:

Flughafenausbau Lübeck-Blankensee
OVG Schleswig stoppt geplanten Ausbau des Flughafens

Mit Beschluss vom 18.07.2005 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht auf Antrag eines von uns vertretenen anerkannten Naturschutzvereins die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr vom 20.01.2005 für den geplanten Ausbau des Flughafens angeordnet, also einen Baustopp bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Hauptsacheverfahren verhängt.

Mit seiner Klage rügt der Naturschutzverein zahlreiche Fehler des angegriffenen Planfeststellungsbeschluss, etwa das Fehlen der Planrechtfertigung, Verstöße der Planung gegen die zwingenden Vorgaben des Art. 4 Abs. 4 der Vogelschutz-Richtlinie sowie der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Er hat ferner gerügt, dass die Planfeststellung sich nicht auf den gesamten Flughafen einschließlich seines Bestandes erstreckt, weil dieser bislang niemals planfestgestellt worden war.

In seinem Baustoppbeschluss ist das OVG dem klägerischen Vorbringen weitgehend gefolgt und hat im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung entschieden, dass „derzeit nahezu alles dafür“ spreche, „dass der Klage des Antragstellers in vollem Umfang Erfolg beschieden sein wird, weil die Planung offenkundig gravierende Mängel sowohl hinsichtlich der ihr zu Grunde liegenden Abwägungsentscheidung als auch in Bezug auf die Beachtung und Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben für Belange des Naturschutzes aufweist.“






© by Sylvia Borgmann und Dr.Peter C.Mohr, Hamburg 2002 - 2010. Letzte Änderung: 2005-08-02 10:07