Hamburg, 28.04.2004
Pressemitteilung
Oberverwaltungsgericht Schleswig stoppt Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee
Entscheidung im Eilverfahren zum Ausbau auf das Landesystem ILS CAT II zugunsten privater Kläger und des BUND Schleswig-Holstein
Mit unanfechtbarem Beschluss vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungs-gericht (OVG) Schleswig die derzeitigen Ausbaumaßnahmen auf dem Flughafen Lübeck-Blankensee zur Errichtung des Instrumentenlandesystems der Kategorie II (ILS CAT II) gestoppt. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den Flughafenausbau insgesamt.
Anlass des von zwei Anwohnern des Flughafens sowie vom BUND Schleswig-Holstein angestrengten Gerichtsverfahrens ist der Streit darüber, ob der bereits begonnene Ausbau des Flughafens auf ein leistungsstärkeres Instrumenten-landeanflugsystems in das parallel laufende Planfeststellungsverfahren zur geplanten Start- und Landebahnverlängerung hätte einbezogen werden müssen.
Das beklagte Landesamt für Straßenbau und Verkehr hatte die umfangreichen und mit immerhin 10 Millionen Euro öffentlich geförderten Baumaßnahmen als unwesentliche Änderung eingestuft und den Bau ohne weiteres erlaubt. Zugleich hat das Landesamt die Baumaßnahmen trotz der von den nun erfolgreichen Klägern eingelegten Widersprüche und ihrer aufschiebenden Wirkung nicht von sich aus gestoppt, so dass die Kläger den Rechtsweg bestreiten mussten.
Die erfolgreichen Kläger hatten dagegen argumentiert, dass es sich in Wirklichkeit um ein einheitliches Ausbauvorhaben handelt und ihre Abwehr- und Beteiligungsrechte durch die „Salamitaktik“ des Flughafenbetreibers verletzt werden.
Das OVG hat in seinem heutigen Beschluss diese Sichtweise der Kläger bestätigt. Wie aus der beigefügten Begründung des Gerichts zu ersehen ist, hält das Gericht eine Verletzung der klägerischen Rechte für „nahe liegend“.
Dazu der Klägervertreter und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rüdiger Nebelsieck: „Nach dem heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wird der Flughafen Lübeck gut beraten sein, die bisherige „Salamitaktik“ aufzugeben und den Planfeststellungsantrag für den Flughafenausbau in vollständiger Form neu einzureichen.“
Für Rückfragen: 040/30624235
Nebelsieck/Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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