Hamburg, 04.08.2003
Pressemitteilung
OVG Schleswig stoppt Bau der Kerntangente Eutin
Erfolg der Kläger im gerichtlichen Eilverfahren
Zwischenerfolg im Hauptsacheverfahren
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat mit heute zugestelltem Beschluss vom 29.07.2003 die aufschiebende Wirkung der Klagen betroffener Anwohner gegen die Kerntangente Eutin wieder hergestellt. In einem weiteren Beschluss vom gleichen Tag hat das Gericht zudem auf Antrag der Kläger die Berufung gegen die vorherige ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugelassen.
In der Sache bedeutet dies, dass die Kerntangente bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens nicht gebaut werden darf. Den Bau der Westtangente, den die Kläger befürworten und nur aus prozessualen Gründen mit angreifen mussten, hat das OVG hingegen erlaubt.
Das gerichtliche Eilverfahren war nötig geworden, nachdem das Verwaltungsgericht die Klagen der von uns vertretenen Anwohner Ende Januar 2003 abgewiesen hatte. Gegen diese Entscheidung hatten die Kläger die Zulassung der Berufung und parallel den Erlass eines Baustopps beantragt, nachdem die Stadt Eutin mit Vorbereitungsarbeiten begonnen hatte.
Zu dem heute bekannt gewordenen Beschlüssen Klägeranwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rüdiger Nebelsieck, LL.M. (Hamburg):
“Das Gericht hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Planung. Die mit der Planung vorrangig verfolgte Entlastung der Riemannstraße kann schon durch den Bau der Westtangente erreicht werden. Mit dem heutigen Beschluss ist der Weg für den Bau der Westtangente frei. Die Kerntangente dagegen hat sich als überflüssig erwiesen und ist zu Recht gestoppt worden.“
Endgültig wird über die Kerntangente im Hauptsacheverfahren entschieden werden, dessen Dauer derzeit noch nicht absehbar ist. Zunächst muss das OVG im Berufungsverfahren entscheiden. Den Klägern stünde gegen die Hauptsacheentscheidung dann – sofern erforderlich - ein Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig offen.
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