PRESSEMITTEILUNGEN DR.MOHR & PARTNER


Hamburg, 18.7.2005

Pressemitteilung

Flughafenausbau Lübeck-Blankensee

OVG Schleswig stoppt geplanten Ausbau des Flughafens

Mit Beschluss vom 18.07.2005 hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht auf Antrag eines von uns vertretenen anerkannten Naturschutzvereins die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr vom 20.01.2005 für den geplanten Ausbau des Flughafens angeordnet, also einen Baustopp bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Hauptsacheverfahren verhängt.

Mit seiner Klage rügt der Naturschutzverein zahlreiche Fehler des angegriffenen Planfeststellungsbeschluss, etwa das Fehlen der Planrechtfertigung, Verstöße der Planung gegen die zwingenden Vorgaben des Art. 4 Abs. 4 der Vogelschutz-Richtlinie sowie der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Er hat ferner gerügt, dass die Planfeststellung sich nicht auf den gesamten Flughafen einschließlich seines Bestandes erstreckt, weil dieser bislang niemals planfestgestellt worden war.

In seinem Baustoppbeschluss ist das OVG dem klägerischen Vorbringen weitgehend gefolgt und hat im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung entschieden, dass „derzeit nahezu alles dafür“ spreche, „dass der Klage des Antragstellers in vollem Umfang Erfolg beschieden sein wird, weil die Planung offenkundig gravierende Mängel sowohl hinsichtlich der ihr zu Grunde liegenden Abwägungsentscheidung als auch in Bezug auf die Beachtung und Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben für Belange des Naturschutzes aufweist.“



Hamburg, 28.04.2004

Pressemitteilung

Oberverwaltungsgericht Schleswig stoppt Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee

Entscheidung im Eilverfahren zum Ausbau auf das Landesystem ILS CAT II zugunsten privater Kläger und des BUND Schleswig-Holstein

Mit unanfechtbarem Beschluss vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungs-gericht (OVG) Schleswig die derzeitigen Ausbaumaßnahmen auf dem Flughafen Lübeck-Blankensee zur Errichtung des Instrumentenlandesystems der Kategorie II (ILS CAT II) gestoppt. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den Flughafenausbau insgesamt.

Anlass des von zwei Anwohnern des Flughafens sowie vom BUND Schleswig-Holstein angestrengten Gerichtsverfahrens ist der Streit darüber, ob der bereits begonnene Ausbau des Flughafens auf ein leistungsstärkeres Instrumenten-landeanflugsystems in das parallel laufende Planfeststellungsverfahren zur geplanten Start- und Landebahnverlängerung hätte einbezogen werden müssen.

Das beklagte Landesamt für Straßenbau und Verkehr hatte die umfangreichen und mit immerhin 10 Millionen Euro öffentlich geförderten Baumaßnahmen als unwesentliche Änderung eingestuft und den Bau ohne weiteres erlaubt. Zugleich hat das Landesamt die Baumaßnahmen trotz der von den nun erfolgreichen Klägern eingelegten Widersprüche und ihrer aufschiebenden Wirkung nicht von sich aus gestoppt, so dass die Kläger den Rechtsweg bestreiten mussten.

Die erfolgreichen Kläger hatten dagegen argumentiert, dass es sich in Wirklichkeit um ein einheitliches Ausbauvorhaben handelt und ihre Abwehr- und Beteiligungsrechte durch die „Salamitaktik“ des Flughafenbetreibers verletzt werden.

Das OVG hat in seinem heutigen Beschluss diese Sichtweise der Kläger bestätigt. Wie aus der beigefügten Begründung des Gerichts zu ersehen ist, hält das Gericht eine Verletzung der klägerischen Rechte für „nahe liegend“.

Dazu der Klägervertreter und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rüdiger Nebelsieck: „Nach dem heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wird der Flughafen Lübeck gut beraten sein, die bisherige „Salamitaktik“ aufzugeben und den Planfeststellungsantrag für den Flughafenausbau in vollständiger Form neu einzureichen.“

Für Rückfragen: 040/30624235

Nebelsieck/Fachanwalt für Verwaltungsrecht




rotesQ 4.August 2003

OVG Schleswig stoppt Bau der Kerntangente Eutin

Erfolg der Kläger im gerichtlichen Eilverfahren

Zwischenerfolg im Hauptsacheverfahren


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat mit heute zugestelltem Beschluss vom 29.07.2003 die aufschiebende Wirkung der Klagen betroffener Anwohner gegen die Kerntangente Eutin wieder hergestellt. In einem weiteren Beschluss vom gleichen Tag hat das Gericht zudem auf Antrag der Kläger die Berufung gegen die vorherige ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugelassen.

In der Sache bedeutet dies, dass die Kerntangente bis zum rechtskräftigen Abschluss des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens nicht gebaut werden darf. Den Bau der Westtangente, den die Kläger befürworten und nur aus prozessualen Gründen mit angreifen mussten, hat das OVG hingegen erlaubt.

Vollständige Pressemitteilung


rotesQ 7.Februar 2003

" Maßnahmen gegen Verkehrslärm "

Der Verkehrsclub Deutschland in Kooperation mit dem Verein für Umweltrecht e.V. veranstaltet von 10.30 bis 16.30 Uhr einen Workshop in der Evangelschen Akademie Nordelbien, Esplanade 15, Hamburg.

Dr.Peter C.Mohr hält in diesem Rahmen um 10.50 Uhr den Vortrag

Verkehrslärmschutz im Bundesimmissionsschutzrecht:
Defizite und Optimierungsmöglichkeiten

Anmeldungsformular


rotesQ 10.September 2002

Mühlenberger Loch:
Weiterer Erfolg für die Kläger

Verwaltungsgericht hebt Planfeststellungsbeschluss zur Airbus-Erweiterung auf.
Vollständige Pressemitteilung


27.08.2002:

Verwaltungsgericht Hamburg verhandelt über erste Klagen zur Airbus-Werkserweiterung

In einem Pilotverfahren zur Airbus-Werkserweiterung hat die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg unter der Vorsitzenden Richterin Dr. Susanne Rubbert die aus Sicht des Gerichts derzeit wichtigsten Rechtsfragen mit den Beteiligten erörtert. In der 6-stündigen Verhandlung ging es zunächst um tatsächliche und rechtliche Fragen zur Start- und Landebahnverlängerung sowie anschließend um das Thema Lärmbelastung.

Für die Kläger traten die Rechtsanwälte Dr. Peter C. Mohr und Rüdiger Nebelsieck, LL.M. auf, weiter ...

18.3.2002

Gutachterliche Stellungnahme zum Flughafen Kiel-Holtenau

Rechtsanwalt Dr.Peter C. Mohr erörtert die Frage:
"Kann bei einem Ausbau des Flughafens Kiel-Holtenau der Pauschalreiseverkehr mit den dafür typischen Flugzeugmustern (z.B. A 319, Boeing 737) ausgeschlossen werden durch
  • Gewichtsbeschränkungen der startenden und landenden Flugzeuge auf maximal 50t MTOW
  • Ausrichtung der Vorfeldplätze auf kleinere Regionalflugzeuge"
Das Gutachten wurde erstellt im Auftrage der Bürgervereinigung,
hier als PDF zum Herunterladen

14.2.2002 Das Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt, daß in der Haseldorfer Marsch die Schaffung von Ausgleichsflächen für die Airbus-Erweiterung in das Mühlenberger Loch nicht zulässig ist.

19.Januar 2002: "Der Sieg gegen die Stadt"
Der Besitzer eines Einfamilienhauses wehrte sich gegen ein nahes Mehrfamilienhaus. Muss es jetzt abgerissen werden?

Hamburg im Dezember 2001:
Dr. Peter C.Mohr veröffentlicht anläßlich des 60. Geburtstages von Dr. Georg Winter eine Festschrift zu dem Thema:

Gemeinnützig — Privatnützig
Betrachtung zur Erweiterung der Airbus Deutschland in das Mühlenberger Loch

Festschrift als PDF-Dokument
© by Sylvia Borgmann und Dr.Peter C.Mohr, Hamburg 2002 - 2010. Letzte Änderung: 2005-12-09 09:53