Der Deutsche Anwaltverein (DAV) stellt seit 2006 seinen Mitgliedern, die sich regelmäßig fortbilden und dies dem DAV nachweisen, ein Fortbildungszertifikat aus.
Die Fortbildungsbescheinigung des DAV können Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine im DAV erhalten, die sich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Jahr fortbilden. Weitere Informationen über die Fortbildungsbescheinigung finden Sie beim Deutschen Anwaltverein.
Die Fortbildungsbescheinigungen der Jahre 2006-2009 von Rechtsanwalt Mittelstein können hier zur Ansicht als PDF aufgerufen werden:
2006 2007 2008 2009