Fortbildung

DAV-Fortbildungsbescheinigung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) stellt seit 2006 seinen Mitgliedern, die sich regelmäßig fortbilden und dies dem DAV nachweisen, ein Fortbildungszertifikat aus.

Die Fortbildungsbescheinigung des DAV können Mitglieder der örtlichen Anwaltvereine im DAV erhalten, die sich im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Jahr fortbilden. Weitere Informationen über die Fortbildungsbescheinigung finden Sie beim Deutschen Anwaltverein.

Die Fortbildungsbescheinigungen der Jahre 2006-2009 von Rechtsanwalt Mittelstein können hier zur Ansicht als PDF aufgerufen werden:
2006
2007
2008
2009













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© by Sylvia Borgmann und Dr.Peter C.Mohr, Hamburg 2002 - 2011. Letzte Änderung: 2011-02-07 16:56