Rechtsanwalt Holger Lau-Siemssen,
Holger Lau-Siemssen wurde am 02. August 1946 in Reinbek bei Hamburg geboren. Er besuchte die Grundschule in Wentorf und danach das Sachsenwald-Gymnasium in Reinbek, wo er 1964 das Abitur absolvierte. Nach zwei Jahren Dienstzeit bei der Bundeswehr studierte er Jura in Hamburg.
Im Jahr 1974 erfolgte die Zulassung zum Anwalt und der Beginn der Tätigkeit zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Peter C. Mohr.
Im Jahr 1993 absolvierte er eine zusätzliche Fachausbildung und ist seitdem "Fachanwalt für Arbeitsrecht".
Die Ehefrau ist ebenfalls Anwältin, jedoch nicht in dieser Kanzlei tätig.
Zum 30. Juni 2010 hat sich Herr Lau-Siemssen aus seinem aktiven Berufsleben zurückgezogen.
Private Hobbies:
In erster Linie Sport (Hockey, Golf) soweit die Bürotätigkeit dies zuläßt.
"Arbeitsphilosophie" von Rechtsanwalt Lau-Siemssen im Arbeitsrecht
Ich vertrete regelmäßig eine Vielzahl von Firmen und Gewerbetreibenden auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Außerdem berate und vertrete ich selbstverständlich auch Arbeitnehmer, soweit diese nicht bei meinen gewerblichen Mandanten beschäftigt sind.
Dies hat den großen Vorteil, daß ich die Mentalität und die taktischen Überlegungen auf beiden Seiten sehr gut kenne. Dies kommt mir bei der Bearbeitung der Mandate zu gute.
Ich lege im übrigen großen Wert darauf, daß die Mandanten mich rechtzeitig informieren bzw. konsultieren, wenn arbeitsrechtliche Probleme auftauchen oder die Gefahr eines Konfliktes besteht. Viele Mandanten begehen den Fehler, daß sie den Anwalt erst dann aufsuchen, wenn eine Kündigung ausgesprochen ist bzw. eine Klage vorliegt. Dann ist es häufig zu spät, weil in der Vergangenheit erfahrungsgemäß viele Fehler gemacht wurden, die nicht mehr repariert werden können. Die rechtzeitige Hinzuziehung eines Anwalts ist deshalb besonders wichtig. Dann werden Fehler vermieden und man kann rechtzeitig die richtige Taktik festlegen. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Dabei möge man keine Scheu vor Beratungsgebühren haben. Diese sind relativ niedrig, soweit sie sich auf den außergerichtlichen Bereich beziehen. Selbstverständlich kann über die Gebührenhöhe auch gesprochen bzw. verhandelt werden.
Konflikte im Arbeitsleben sollten zügig gelöst werden. Lange Zeit schwelende Konflikte münden erfahrungsgemäß häufig in einen Prozeß bzw. in eine Kündigung. Aus diesem Grunde bin ich ein Freund der direkten mündlichen Verhandlung, zum Beispiel durch Telefongespräche. In direktem Gespräch läßt sich häufig schnell eine Lösung finden. Soweit dies also opportun ist, ziehe ich die mündliche Verhandlung einer langen Korrespondenz vor.
Wenn Korrespondenzen unvermeidbar sind, empfehle ich den Mandanten soweit sie Arbeitnehmer sind häufig folgendes:
Ich formuliere die Schreiben nur vor und der Mandant schreibt sie unter seinem eigenen Briefkopf selbst. Der Arbeitgeber erfährt dann erst einmal gar nicht, daß der Mitarbeiter sich schon anwaltlicher Hilfe bedient. Ferner hat dies den Vorteil, daß der Konflikt noch nicht eskaliert, was im Falle anwaltlicher Korrespondenz häufig nicht vermeidlich ist.
Meine Hauptbetätigung ist letztlich aber die Prozeßführung vor den Arbeitsgerichten. Dabei trete ich nicht nur in Hamburg auf, sondern selbstverständlich auch in den umliegenden Arbeitsgerichten, zum Beispiel Elmshorn, Neumünster, Kiel, Lübeck oder Lüneburg.
Das Auftreten vor Gericht bringt mir regelrecht Spaß und ich lege großen Wert darauf, nach Möglichkeit sämtliche arbeitsgerichtlichen Termine persönliche wahrzunehmen.
Wichtig ist auch hier, daß ich rechtzeitig und umfassend über alles informiert werde, damit eine erfolgreiche Prozeßführung gewährleistet wird.
Mit meinen Mandanten auf der Arbeitgeberseite vereinbare ich in diesem Zusammenhang häufig feste Beratungsverträge. Gegen eine verhältnismäßig geringe Gebühr, die quartalsmäßig zu zahlen ist, beantworte ich telefonisch sämtliche arbeitsrechtlichen Fragen. Dies hat den Vorteil, daß ich schon von Anfang an in auftretende Konfliktsituationen eingebunden werde. Wenn dann einer dieser Fälle vor Gericht geht, bin ich umfassend informiert und war gewissermaßen von Anfang an dabei. Dies erhöht nach meiner Erfahrung die Erfolgsquote deutlich. Arbeitgeber sehen ja ansonsten bekanntlich vor dem Arbeitsgericht häufig etwas "alt" aus. Ich arbeite intensiv daran, hieran etwas zu ändern.
In gleicher Weise engagiert vertrete ich natürlich auch die Arbeitnehmer vor Gericht.
Abschließend folgendes:
Ich bin ein Freund des subtilen Humors und mein Auftreten ist locker und unverkrampft. Ich versuche immer, etwas von dieser Atmosphäre auch auf die Mandanten zu übertragen, um etwas von dem Leidensdruck zu nehmen, der häufig auf den Prozeßparteien lastet.
Sekretariat
Aus unserem Mitarbeiterteam ist zuständig:
Frau Jennifer Reichen, Tel. +49-(0)40-306242-39, e-mail: Jennifer.Reichen(et)mohrpartner.de
|