Für unsere zahlreichen Mandate im öffentlichen Recht suchen wir regelmäßig Referendare (m/w) zur Unterstützung bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben.
"Wir sind leidenschaftlich gern Rechtsanwälte und setzen uns für die Interessen unserer Mandanten ein!"
Erfahren Sie mehr über die Rechtsanwälte Mohr und Partner, eine der ältesten Anwaltskanzleien in Hamburg-Altona, über ihre Geschichte , ihren Mitarbeiterstab, der erfahrenen Betreuung von Mandanten und Bürgerinitiativen und auch etwas über Honorare. Klicken Sie sich ein in die Kanzlei...
Die Anwaltssozietät, - die Mohrpartner -, sind ein schlagfertiges Team mit breit gefächerter Kompetenz und Erfahrung auf vielen Rechtsgebieten. Erlauben Sie, daß sie sich Ihnen vorstellt ....
"Wir sind Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland und Mitglieder der
Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg.
Berufsrechtliche Regelungen finden sich in der Bundesrechtsanwaltsordnung,
der Berufsordnung, der Fachanwaltsordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und
der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. Sie finden diese Vorschriften auf den
Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer ."
BVerwG hebt OVG-Urteil auf und verweist zur nochmaligen Verhandlung zurück.
Das OVG wird sich nochmals und in Auseinandersetzung mit dem Beschluss des BVerwG mit dem Fluglärm auf Sylt zu befassen haben. Die Erfolgsaussichten der fluglärmbetroffenen Kläger sind dadurch deutlich verbessert worden.
Mitteilung 20.12.2011
Klägersieg zu Muschelimport im Nationalpark
OVG Schleswig gibt Klage unseres Mandanten statt
Mit Urteil vom 15.12.2011 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig der Klage des von uns vertretenen Naturschutzvereins in zweiter Instanz stattgegeben und die beklagte Nationalparkverwaltung dazu verpflichtet, Muschelimporte in den Nationalpark Wattenmeer zu untersagen.
Näheres dazu können Sie den Presseinformationen des OVG Schleswig
sowie des WWF Deutschland und der Schutzstation Wattenmeer entnehmen.
Für die Mohr Rechtsanwälte:
Rüdiger Nebelsieck
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Entscheidung im Verfahren zum Umweltschadensrecht vertagt
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage die Entscheidung im Verfahren des von uns vertretenden Naturschutzvereins vertagt. Nachdem die Rechtsargumente nach vorläufiger Auffassung der Kammer zugunsten unseres Mandanten entschieden wurden, soll nun bis Jahresende versucht werden, eine gütliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Verfahren fortgesetzt.